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Die Flurbereinigungsbehörde hat das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Stürzelbach durch folgende Feststellungen abgeschlossen:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Stürzelbach beendet.
Weitere Informationen können der pdf-Datei unter Punkt 4 –Bekanntmachungen- (Schlussfeststellung.pdf) entnommen werden.
die Gemarkung Stürzelbach ganz, jedoch mit Ausnahme der westlich der L 267 gelegenen Staatswaldflächen
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Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken